Schrott-Umsatzsteuerverordnung seit 1.7.2007 in Österreich in Kraft

Seit 1. Juli 2007 kommt es aufgrund der Schrott-Umsatzsteuerverordnung bei der Lieferung von Abfallstoffen, wie Schrott, Altmetallen, Altpapier usw., sowie bestimmter damit zusammenhängender Dienstleistungen zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System).
Der leistende Unternehmer muss daher eine Rechnung legen, die keine Umsatzsteuer enthalten darf und in der er darauf hinweist, dass die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht.

Die Umdasch AG wird bei den Schrottverkäufen diese Vorgaben umsetzen. Wir bitten unsere Partner um Berücksichtigung.

Diese Schrott-Umsatzsteuerverordnung wurde am 15.6.2007 im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sie können dieses unter: www.ris.bka.gv.at abrufen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einkaufsteam der UMDASCH AG