Pflanzenschutzverordnung für Verpackungsholz

Für Export von Verpackungsholz in Drittländer (= nicht EU-Mitgliedsländer) gilt seit 3. Oktober 2003 eine Verordnung, dass Verpackungsholz zwecks Gewährleistung der Schädlingsfreiheit entrindet und entsprechend behandelt werden muss. Die erfolgte Behandlung ist durch Kennzeichnung des Verpackungsholzes, vorzugsweise durch Stempelung, zu dokumentieren.

Dies gilt primär für die Länder USA, Kanada, Mexiko und China welche diese Verordnung bei der Einfuhr von Verpackungsholz exekutieren.

Wann tritt diese Verordnung in Kraft:
USA voraussichtlich April/Mai 2004
Kanada voraussichtlich im Laufe 2004
Mexiko voraussichtlich 1.1.2005
China hat diese Verordnung bereits mit 1. Oktober 2002 erlassen.

Für China gilt zusätzlich, dass exportierende Betriebe ein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen müssen.

Folgende Methoden zur Behandlung des Holzes werden anerkannt:

  • Hitzebehandlung/Trocknung (HT bzw. KD, heat treatment, kiln-drying). Das Verpackungsholz muss mindestens 30 Minuten lang im Kern auf eine Mindesttemperatur von 56 ° C erhitzt werden. 
  • Begasung (MB, Methyl bromide). Das Verpackungsholz muss mit Methylbromid behandelt werden. Die Minimaltemperatur darf 10 ° C nicht unterschreiten und die Behandlungsdauer darf nicht unter 16 Stunden liegen. 
  • Chemische Behandlung (CPI Chemical pressure impregnation). Druckimprägnierung mit chemischem Konservierungsmittel

Die Kennzeichnung hat gemäß Vorgaben der FAO-Richtlinie ISPM 15 zu erfolgen.

  • geschütztes Symbol der FAO 
  • zweistelliger ISO Ländercode mit Zulassungsnummer 
  • angewandte Behandlungsmethode (HT, KD, CPI oder MB) sowie mit DB (debarked = entrindet)
  • gut lesbar, dauerhaft, nicht übertragbar und sichtbar 
  • Farben orange und rot dürfen nicht verwendet werden

Gesonderte Bestimmungen für jeweilige Drittländer sind bei der zuständigen Behörde in Erfahrung zu bringen.

Die Firma Umdasch AG hat sich für die Methode der Trocknung entschieden und ist bereits bei der NÖ Landwirtschaftskammer registriert.

Informationsstand 2/2004