Gelangensbestätigung

Seit 1 1.2014 müssen deutsche Lieferanten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in geeigneter Form nachweisen, dass die Ware tatsächlich beim Unternehmer im EU-Ausland angekommen ist.

 

Die Fa. Umdasch wird daher einmal pro Monat den deutschen Lieferanten eine Bestätigung der Lieferungen in Form eines E-Mails senden.

 

Inhalt der Gelangsbestätigungen:

-       Name und Anschrift des Abnehmers

-       Menge des gelieferten Gegenstandes

-       Angabe von Ort und Monat des Erhalts des Gegenstandes

-       unsere Bestelldaten

-       Ausstellungsdatum der Bestätigung

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem

Hrn. Martin Helm – Tel. Nr. 07472/605-1633 in Verbindung.

 

 

Einkauf der Umdasch AG

Seit 1 1.2014 müssen deutsche Lieferanten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in geeigneter Form nachweisen, dass die Ware tatsächlich beim Unternehmer im EU-Ausland angekommen ist.

 

Die Fa. Umdasch wird daher einmal pro Monat den deutschen Lieferanten eine Bestätigung der Lieferungen in Form eines E-Mails senden.

 

Inhalt der Gelangsbestätigungen:

-       Name und Anschrift des Abnehmers

-       Menge des gelieferten Gegenstandes

-       Angabe von Ort und Monat des Erhalts des Gegenstandes

-       unsere Bestelldaten

-       Ausstellungsdatum der Bestätigung

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem

Hrn. Martin Helm – Tel. Nr. 07472/605-1633 in Verbindung.

 

 

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