Elektroaltgeräteverordnung (EAG)

Die österreichische Elektroaltgeräteverordnung - EAG-VO, BGBl. II Nr. 121/2005 dient der Umsetzung der EG Richtlinie RL 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte Richtlinie).

Ziel dieser Regelung ist die ständig zunehmende Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten („Elektronikschrott") einzudämmen. Es soll demnach der Elektronikschrott getrennt gesammelt werden und gezielt einer Wiederverwendung bzw. einem Recycling zugeführt werden. Zusätzlich wird ein Verbot bestimmter problematischer Stoffe (z. B. Cadmium, Quecksilber, Blei, etc.) ausgesprochen und eine verpflichtende Kennzeichnung der Elektro- und Elektronikgeräte wird eingeführt.

Betroffen sind hauptsächlich Elektro- und Elektronikgeräte die von Privatpersonen verwendet werden: Kühlschränke, Fernseher, Bohrmaschinen, Handys, elektrisches Spielzeug, Beleuchtungskörper, Computer, etc. Verwenden Industrie und Gewerbe die selben oder vergleichbare Geräte, so unterliegen diese Geräte ebenfalls der EAG.

Grundsatz der Regelungen ist die Herstellerverantwortlichkeit. Danach ist jeder Hersteller (Produzent als auch importierender Händler) verpflichtet, die von ihm in Verkehr gesetzten Geräte zurückzunehmen und verwerten zu lassen.

Der Hersteller kann einen Teil seiner Verpflichtungen gegen Bezahlung eines Entgeltes einem Sammel- und Verwertungssystem überantworten.

Hat das Elektro- und Elektronikgerät das Ende seiner Lebensdauer erreicht, kann der Konsument – Privatperson als auch Industrie und Gewerbe – das Elektroaltgerät kostenlos bei Sammelstellen – meistens die Problemstoffsammelstellen der Gemeinden – abgeben. Auch beim Kauf eines Neugerätes kann der Konsument seinem Lieferanten das Elektroaltgerät kostenlos zurückgeben („Zug um Zug").

Die von den Herstellern finanzierten Sammel- und Verwertungssysteme oder die Hersteller selbst sorgen für eine umweltgerechte Verwertung der gesammelten Altgeräte.