Änderung ab 1.1.2013 bei den elektronischen Rechnungen

Eine EU-Richtlinie stellt Papier- und E-Rechnungen rechtlich gleich, was wiederum wesentliche Erleichterung bringt.

 

Derzeit ist der Vorsteuerabzug auf Basis einer elektronischen Rechnung nur dann gesichert, sofern die Rechnung mit einer elektronischen Signatur ausgestattet ist oder im Rahmen des elektronischen Datenaustausches (durch das sogenannte EDI-Verfahren) übermittelt wird.

 

Die wichtigste Änderung ab 1.1.2013 besteht darin, dass jeder Steuerpflichtige künftig selbst festlegen kann, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet wird.

Ab Jänner 2013 können die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes zusätzlich zu den bereits bisher zulässigen Verfahren auch durch die Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gewährleistet werden. Es muss ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Lieferung oder Leistung geschaffen werden, ohne Vorgabe eines speziellen technischen Übermittelungsverfahrens.

 

In Österreich ist dies noch in der Begutachtungsmappe des nächsten Abgabenänderungsgesetzes. Das BMF wird frühestens im Oktober 2012, jedoch spätestens per 1.1.2013 ratifizieren.

 

Sobald diese Gesetzesänderung für Österreich durchgeführt wurde, bitten wir um Ihre geschätzte Zusammenarbeit in dieser Causa, um im Interesse der Nachhaltigkeit, die bisherigen schriftlichen Rechnungen auf elektronischem Weg zu übermitteln.

 

Ihr zuständiger Einkäufer wird sich sodann mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Einkaufsteam der Umdasch AG