Seit 1 1.2014 müssen deutsche Lieferanten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in geeigneter Form nachweisen, dass die Ware tatsächlich beim Unternehmer im EU-Ausland angekommen ist.
Die Fa. Umdasch wird daher einmal pro Monat den deutschen Lieferanten eine Bestätigung der Lieferungen in Form eines E-Mails senden.
Inhalt der Gelangsbestätigungen:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge des gelieferten Gegenstandes
- Angabe von Ort und Monat des Erhalts des Gegenstandes
- unsere Bestelldaten
- Ausstellungsdatum der Bestätigung
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem
Hrn. Martin Helm – Tel. Nr. 07472/605-1633 in Verbindung.
Einkauf der Umdasch AG